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Mallorca Iuris

Schlagwort: BGH Urteil vom 7. Mai 2013 – X ZR 127/11

Haftung für verpassten Anschlußflug

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht eines Mitreisenden auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 € nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) in Anspruch.

Veröffentlicht am 7. Mai 2013
Kategorisiert in Aktuelles Verschlagwortet mit Air France/Folkerts, BGH Urteil vom 7. Mai 2013 – X ZR 127/11, Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Urteil "Sturgeon" vom 19. November 2009

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