Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
Schlagwort: Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004
BGH – Schadensersatz für Verspätung
Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat über Ausgleichsansprüche von Flugreisenden wegen einer Flugverspätung entschieden.
Haftung für verpassten Anschlußflug
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht eines Mitreisenden auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 € nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) in Anspruch.