Spanien fahndet nach Steuerschuldern

Jeder Immobilieneigentümer in Spanien muß in der jährlichen Einkommensteuererklärung auch seinen Nutzungsvorteil (fiktive Miete) der Immobilie versteuern. Diese Verpflichtung hat j e d e r residente oder nichtresidente Eigentümer. Zu viele Eigentümer, insbesondere Nichtresidente unterlassen oft ihre Einkommenssteuererklärung

Dem will der spanische Fiskus nun einen Riegel vorschieben. Dazu muß ab nächstem Monat, also ab Februar 2011 der jeweilige Energieversorger nun ausführliche Informationen über ihre Kunden an den Fiskus weiterleiten. Für jeden Stromvertrag müssen u.a. der Name und die Steuernummer des Anschlussinhabers, die Anschrift und Katasterreferenz der Immobilie, die Bankverbindung des Kunden und der jährliche Stromverbrauch angegeben werden. Mittels dieser
Daten kann das Finanzamt dann abgleichen, wer seiner Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuer für die selbst genutzte Immobilie nicht nachgekommen ist. Ist der Eigentümer der Immobilie nicht identisch mit dem Anschlussinhaber, wird vermutet, dass nicht deklarierte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Bei sehr hohem Stromverbrauch eines Nichtresidenten, besteht zudem die Vermutung, dass er mehr als 183 Tage in Spanien lebt und damit mit seinem gesamten Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig ist.

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