Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ auch einem Reisenden zusteht, der ihm gehörende Gegenstände in einem Gepäckstück eines anderen Mitreisenden in die Obhut des Luftfrachtführers gegeben hat. Dabei ist der Anspruch auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Haftungshöchstgrenze nach Art. 22 Abs. 2 MÜ mit der… Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck weiterlesen

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