Flug storniert – Flugpreis ist komplett zu erstatten

Fluggesellschaften müssen zukünftig den gesamten Flugpreis zurückerstatten – inklusive Steuern und Gebühren – wenn der Fluggast de Flug storniert.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Airline den kompletten Flugpreis zurückzahlen muss, wenn ein Passagier den Flug von sich aus storniert (Az.: 2-24 S 152/13). Bisher weigerten sich Airlines meist, in einem solchen Fall zu zahlen. Fast nie sahen Kunden ihr Geld wieder, oft sogar nicht einmal Steuern und Gebühren.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin bei der Airline Flüge in einem Gesamtwert von 604,32 Euro gekauft. Sie stornierte jedoch den Flug und kündigte den Beförderungsvertrag. Von der Airline forderte sie die Rückzahlung des Flugpreises.

Keinen Zweifel ließ das Gericht daran, dass im Flugpreis enthaltene Steuern, Gebühren und Entgelte zurückzuzahlen sind. Diese Kosten müsse die Airline nur zahlen, wenn der Fluggast den Flugschein auch tatsächlich in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus stehe der Klägerin aber auch das restliche Beförderungsentgelt zu. Normalerweise darf sie einen Teil davon einbehalten, der ihr faktisch an Kosten entstanden ist. Dazu muss sie jedoch darlegen, dass sie den Platz im Flugzeug nicht anderweitig verkaufen konnte und ihr wirklich Kosten entstanden sind.

Die verklagte Airline hatte ihren Firmensitz in Italien. Dennoch erklärte sich das angerufene Landgericht Frankfurt a Main für zuständig. Die Airline mit Sitz in Italien berief sich darauf, dass der Gerichtsstand in Italien liegt. Dem widersprachen die Richter: Eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsland der EU, könne auch in einem anderen Mitgliedsstaat verklagt werden, wenn sie dort eine Dienstleistung erbringt. Das war im vorliegenden Fall so: Der Flug sollte in Deutschland starten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert