Nach der Entscheidung des BGH vom 10.12.2013 – X ZR 24/13 gehört die Luftbeförderung bei einer Flugreise zu den vom Reiseveranstalter zu erbringenden Hauptleistungen,
Nach der Entscheidung des BGH vom 10.12.2013 – X ZR 24/13 gehört die Luftbeförderung bei einer Flugreise zu den vom Reiseveranstalter zu erbringenden Hauptleistungen,