Geschicklichkeitsspiel

Wer für die richtige Beantwortung von Fragen im Internet Preise verspricht, ist an das Versprechen gebunden. Denn bei einem solchen Rätselspiel handele es sich nicht um ein Glücksspiel, stellt das Amtsgericht (AG) München klar. Die richtige Beantwortung des Rätsels hänge schließlich vom Wissen des Ratenden ab und nicht vom Zufall. Der versprochene Preis stelle damit… Geschicklichkeitsspiel weiterlesen