Mietrecht in Spanien wurde vermieterfreundlicher!

In 2009 wurde das Mietrecht refomiert. Hier die wichtigsten Neuerungen: Räumungsfrist nach Verkündung des Räumungsurteils über Wohnungsmiete wird auf 15 Tage verkürzt. Steht der Wohnungsmieter mit einer Monatsmiete im Rückstand, kann bereits Räumungsklage eingereicht werden. Bisher musste man 2 Monate abwarten. Die Räumungsklage kann jetzt im zügigen Klageverfahren “juicio verbal” durchgeführt werden. Dem Vermieter wird… Mietrecht in Spanien wurde vermieterfreundlicher! weiterlesen

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