Handwerkerrechnungen mit 8% Mehrwertsteuer

Aufgrund des Königlichen Dekrets 6/2010 kann ab 01. Juli 2010 unter bestimmten Voraussetzungen von Handwerksunternehmen für die Ausführung von Bau- und Reparaturmaßnahmen an Wohnhäusern, Gebäuden oder Teilen davon die Mehrwertsteuer von 18% auf 8% reduziert werden. Damit soll besonders bei Endverbrauchern die Investitionsfreude belebt, die spanische Wirtschaft insgesamt angekurbelt und Schwarzarbeit unattraktiver gemacht werden.