Haftung des Reiseveranstalters

Urlauber, die an ihrem Ferienort Ausflüge buchen, die von ihrem Reiseveranstalter vermittelt werden, können diesen auch haftbar machen, wenn während des Ausfluges etwas passiert. Bei einer solchen Veranstaltung mußten die Ausflügler 200m zum Strand schwimmen. Dabei zog sich ein Teilnehmer Verletzungen an den Korallen zu. Zwar lehnte der Reiseveranstalter seine Haftung hierfür ab, weil die… Haftung des Reiseveranstalters weiterlesen