Deutsche Fahrerlaubnisbehörden dürfen nur unter bestimmten Umständen dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Den Klägern war in Deutschland wegen Verkehrsverstößen ihre deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Das medizinisch-psychologische Gutachten, das für eine Wiedererteilung erforderlich gewesen wäre, legten sie nicht vor. Stattdessen… EU-Fahrerlaubnis: ein fehlendes Wohnsitzerfordernis führt nicht zwingend zur Untersagung des Gebrauchs weiterlesen