Schlichtung im Luftverkehr

Der Bundesrat hat am 3.5.2013 das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert.

Damit bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr. Wenn Airlines die Ansprüche ihrer Kunden bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung und bei Gepäckschäden nicht erfüllen, wird die Schlichtungsstelle sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung bemühen.

Passagiere dürfen sich einen wirklichen Mehrwert von der Einrichtung der Schlichtung versprechen, denn die beiden großen Airline-Verbände haben ihre freiwillige Teilnahme an der Schlichtung zugesagt. Durch die freiwillige Teilnahme erhöht sich die Akzeptanz der Schlichtungsergebnisse für die Airlines. Die Freiwilligkeit ist damit ein Erfolgsgarant für das neue Schlichtungsverfahren im Luftverkehr. Auch die Luftfahrtunternehmen haben Vorteile: Sie sparen durch das Schlichtungsverfahren Zeit und Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung und können eher als bei einer streitigen Zivilverfahren, die Kundenbindung erhalten.

Die Schlichtungen werden grundsätzlich durch privatrechtlich organisierte, von den Unternehmen getragene Schlichtungsstellen durchgeführt. Unternehmen, die sich an der freiwilligen privaten Schlichtung nicht beteiligen, werden einer subsidiären behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet werden.

Pressemitteilung:
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz

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