Der Schweizer Bundesrat hat eine Revision des ZGB auf den Weg gebracht. Danach soll für geschiedene Eltern es zur Regel werden, dass Ihnen das Sorgerecht gemeinsam zusteht.
Für nicht verheiratete Elternpaare sie die ZGB Revision je nach Kindesverhältnisse eine unterschiedliche Lösung vor.
Im Falle der Anerkennung des Kindes durch den Vater steht das Sorgerecht von Gesetz wegen beiden Elternteilen zu. Die Eltern sind nicht verpflichtet eine Vereinbarung über den Unterhalt des Kindes abzuschließen.
Hat der Kindesvater das Kind nicht anerkannt, so steht die elterliche Sorge allein der Kindesmutter zu. Dies gilt auch wenn das Kindesverhältnis auf einem Vaterschaftsurteil beruht. Allerdings kann der Kindesvater nun beim Gericht beantragen, dass ihm das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter zugesprochen wird, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.