Nun sie wir kommen: Die neue Erbschaftssteuer!
Unser Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz über Weihnachten unterschrieben. Das Präsidialamt hatte keine durchgreifenden Bedenken, anders als Steuerrechtler, die dieses Gesetz als verfassungswidrig halten.
Bitter ist es was uns die Politker als soziale sinnvolle Lösung präsentieren, nach all den Jahren von Beratungen. Dies ist nun keine wirklich objetive Darstellung eines Lebensachverhaltes, sondern erstmal eine Kommentierung.
Ich habe leider immer wieder den Eindruck, das der EGO der Politiker, deren Unwissen, ausgerichtet auf Wahlen oder eigenen Pfründen das Leben in unserem Land bestimmt. Da freut einen doch die Gelassenheit der Bundeskanzlerin. Hat sie doch das Aussitzen von Problemen von Ihrem Ziehvater gelernt.
Nun soll das Erbe neu versteuert werden. Während die Konzerne faktisch unberührt bleiben, sind es die Kleinen und Mittelständler, die immerhin die meisten Arbeitsplätze in Deutschland sichern, diejenigen, die die Zeche ERBSCHAFTSSTEUER bezahlen müssen. Sie haben eben nur eine Wählerstimme aber keine Lobby! Sie müssen Wohneigentum und Betrieb ohne Entlassungen oder Veränderungen behalten und fortsetzen, wenn sie die Genüsse des neuen Erbschaftssteuerrechts in Anspruch nehmen wollen.
Wieso eigentlich! Das Vermögen an Immobilien und Betrieb wurde bereits versteuert. Das Verharren in Bestehendem ist lebensfremd, mobilitätsfremd und entscheidungsfeindlich.
Damit verstößt dieses Gesetz gegen drei Verfassungsprinzipien:
1. gegen die Unternehmenfreiheit
2. gegen die Berufsfreiheit
3. gegen die Eigentumsrechte
Gibt es Hoffnung am Horizont?
Vielleicht! Noch hat der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet.
Und wenn dann doch, dann werden die Freien Demokraten ( F.D.P. ) eine Verfassungsbeschwerde erheben. Möge sie gelingen!
Verfasser und Alleinverantwortlicher für diesen Beitrag: klaus Brodbeck