Mietrecht in Spanien wurde vermieterfreundlicher!

In 2009 wurde das Mietrecht refomiert. Hier die wichtigsten Neuerungen:

Räumungsfrist nach Verkündung des Räumungsurteils über Wohnungsmiete wird auf 15 Tage verkürzt.

Steht der Wohnungsmieter mit einer Monatsmiete im Rückstand, kann bereits Räumungsklage eingereicht werden. Bisher musste man 2 Monate abwarten.

Die Räumungsklage kann jetzt im zügigen Klageverfahren “juicio verbal” durchgeführt werden.

Dem Vermieter wird ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf von nahen Verwandten wie Kindern eingeräumt.

Nun ist die vermieterfreundliche Neuerung unter Zapatero schon an sich bemerkenswert. Noch erstaunlicher ist, dass innerhalb weniger Wochen ein Titel vorliegt ( selbst in Manacor in 6 Wochen !!! ) und dann ebenso zügig geräumt wird. Das ist die eigentliche Revolution im spanischen Mietrecht!!!

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