Kennzeichnungspflicht für Wein verschoben

Die Kennzeichnungspflicht für allergene Stoffe im Wein soll möglicherweise erst ab dem 31.12.2010 gelten. Bereits abgefüllte und etikettierte Weine müssten dann bis zum 31.12.2010 – und nicht schon ab dem 1. Juni 2009 – nicht mit den Hinweisen „enthält Ei / Milch“ versehen werden.
Dies bedeutet auch, dass alle abgefüllten und etikettierten Weine bis zum 31.12.2010 weiterhin mit den aus Ei gewonnenen Behandlungsmitteln Lysozym und Albumin sowie mit Milch Erzeugnissen behandelt werden dürften. Der jetzt vorgelegte Vorschlag sieht eine Änderung der Richtlinie 2007/68/EG vor.

Bislang war darin die Kennzeichnungspflicht ab dem 1. Juni 2009 vorgesehen.

Die Mitgliedstaaten sollen zukünftig verpflichtet werden, Weine gemäß der Definition im Anhang IV („Kategorien von Weinbauerzeugnissen“) der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 (Gemeinsame Marktorganisation für Wein) zuzulassen, die nach dem 31. Mai 2009 in den Handel gebracht und etikettiert wurden und die Bestimmungen der Richtlinie 2005/26/EG erfüllen Diese Weine dürfen bis 31.12.2010 vermarktet werden. Die letztgenannte Richtlinie enthält ein Verzeichnis von Lebensmittelzutaten und Stoffen, die vorläufig aus Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG (Stoffe, die auf der Etikettierung anzugeben sind, da sie bei empfindlichen Personen möglicherweise unerwünschte Reaktionen hervorrufen) ausgeschlossen werden.

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