Immobilien in Spanien, insbesondere auf den Balearen, zu besitzen ist immer noch eine werthaltige Investition.
Möchten Sie eine Immobilie erwerben, so haben Sie sicher Fragen die Sie fachkundig und kompetent beantwortet haben wollen.
Der Ankauf und der Verkauf in Spanien verläuft anders ab als in Deutschland. In Deutschland wird der Kaufvertrag durch einen Notar vorbereitet und abgewickelt. Er sorgt auch dafür, dass der Käufer eine Finanzierung, die er von seiner Bank bekommen hat, grundbuchrechtlich gesichert wird und der Verkäufer hieraus sein Geld erhält.
In Spanien ist der Immobilienerwerb und der Verkauf nicht formbedürftig. Hier können Sie “ihr klein Häuschen noch vertrinken und verspielen” oder den Kauf per Handschlag rechtsverbindlich besiegeln.
Der Notar selbst ist für die Abwicklung des Kaufvertrages in Spanien nicht verantwortlich und der Kaufpreis muß stets bei der Beurkundung des Kaufvertrages bezahlt werden.
Da gilt es Einiges vorzubereiten! Nicht nur den Kaufvertrag an sich, sondern auch die Abwicklung einer Finanzierung und natürlich auch die Prüfung, ob denn alles ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen ist.
Zuletzt ist das steuerliche Thema der “Wertzuwachssteuer” abzuwickeln.
Für alle diese Tätigkeiten benötigen Sie anwaltlichen Beistand, den Sie hier bei uns kompetent und zuverlässig erhalten.
Photo: Claudia Keitsch (fotolia)