Haftung für falsche Anlageberatung: Lehman-Zertifikate

Bankrecht: Lehman-Zertifikate waren Ende 2006 noch erste Wahl

Ende 2006 war das Bonitätsrisiko der Emittentin der Lehman-Zertifikate noch rein theoretischer Natur. So entschieden vom Landgericht Frankfurt am Main, vor dem ein Sparkassen-Kunde auf Schadenersatz geklagt hatte, der 12.000 Euro auf Empfehlung eines Beraters der Bank in solche Papiere investiert hatte. Sein Vorwurf, nicht ausreichend über die Risiken bis hin zum Totalverlust aufgeklärt worden zu sein, wies das Gericht zurück. Zum damaligen Zeitpunkt habe niemand ahnen können, dass der renommierten Investmentbank, einer der angesehensten Banken der Welt, Pleite gehen könnte. Der Kunde habe die Möglichkeit gehabt, seine Papiere jederzeit an der Börse zu verkaufen. (AZ: 2/19 O 62/08)05-DEC-08

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