Grunderwerbsteuerfreiheit bei Kauf von Geschäftsanteilen

Beim Kauf einer Spanien-Immobilie aus einer S.L. fallen regelmäßig 7% Grunderwerbsteuern und ca. 2% Nebenkosten für Notar und Grundbuch an. Der Erwerbsvorgang ist von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Käufer nicht die Immobilie von der S.L. kauft, sondern 100% der Geschäftsanteile übernimmt (auch die Nebenkosten reduzieren sich auf ca. 1.000 € für die notarielle Beurkundung.

Dies gilt nach dem spanischen Wertpapiergesetz jedoch nur dann, wenn

  • a) die Immobilie mehr als drei Jahre von der Gesellschaft gehalten wurde,
  • b) auf der Erwerberseite keiner der Gesellschafter mehr als 50% der Geschäftsanteile innehat. Die Beschränkung auf 50% war jetzt Gegenstand einer Abmahnung der Europäischen Kommission: Diese Beschränkung – mit der Folge, dass bei einem höheren Prozentsatz der Kauf der Geschäftsanteile grunderwerbsteuerpflichtig werde – verstoße gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Spanien ist aufgefordert worden, diese Beschränkung zu beseitigen.

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