Grunderwerbsteuerfreiheit bei Kauf von Geschäftsanteilen

Beim Kauf einer Spanien-Immobilie aus einer S.L. fallen regelmäßig 7% Grunderwerbsteuern und ca. 2% Nebenkosten für
Notar und Grundbuch an. Der Erwerbsvorgang ist von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Käufer nicht die Immobilie von der S.L. kauft, sondern 100% der Geschäftsanteile übernimmt (auch die Nebenkosten reduzieren sich auf ca. 1.000 € für die notarielle Beurkundung.

Dies gilt nach dem spanischen Wertpapiergesetz jedoch nur dann, wenn
a) die Immobilie mehr als drei Jahre von der Gesellschaft gehalten wurde,
b) auf der Erwerberseite keiner der Gesellschafter mehr als 50% der Geschäftsanteile innehat.
Die Beschränkung auf 50% war jetzt Gegenstand einer Abmahnung der Europäischen Kommission: Diese Beschränkung – mit
der Folge, dass bei einem höheren Prozentsatz der Kauf der Geschäftsanteile grunderwerbsteuerpflichtig werde – verstoße
gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Spanien ist aufgefordert worden, diese Beschränkung zu beseitigen.

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